In der letzten Stadtverordnetenversammlung haben wir von der ZfB einen Antrag auf Erstellung eines Nutzungs- und Sanierungsgutachtens für unser BGH in der Kernstadt gestellt. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit von den Stadtverordneten abgelehnt.
Wie jeder weiß, steht unser Bürgerhaus seit vielen Jahren leer und ist dem Verfall preisgegeben. Vorausgegangen war im Jahr 2019 die Beauftragung eines Sanierungskonzeptes. Laut Architekt musste diesem aber zunächst eine digitale Bestandsplanung vorangestellt werden. In diesem Verfahren kam nun der beauftragte Architekt zu der Ansicht, dass eine Sanierung aus seiner Sicht zwar nicht sinnvoll wäre, verwies aber in seiner digitalen Bestandsplanung an mehreren Stellen wiederholt darauf, dass einzelne Positionen erst durch ein gesondertes Gutachten geprüft werden müssten.
Dies ist niemals geschehen. Im Ergebnis wurde das ursprünglich beauftragte Sanierungskonzept nicht erstellt.
Unser Ziel war es nicht, der Öffentlichkeit die Illusion zu vermitteln, dass ein Bürgerhaus zu einem unrealistischen niedrigen Preis machbar wäre. Stattdessen forderten wir mehr Transparenz in der gesamten Planung und Entscheidungsfindung. (Matthias Weimann, ZfB)
Leider unterstellte man der ZfB in der Stadtverordnetenversammlung einem Mythos hinterher zu laufen, in dem wir daran festhalten würden, das BGH sei zu sanieren. Das weisen wir als haltlose Unterstellung entschieden zurück. Wir fordern lediglich, die Möglichkeit einer Sanierung fachlich kompetent überprüfen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund stellten wir den Antrag, endlich alle offenen Fragen zum BGH in einem ordentlichen Sanierungsgutachten zu klären – aber die Stadtverordneten entschieden sich gegen unseren Antrag.
Dies heißt nun, dass wir in der Kernstadt auf unabsehbare Zeit kein Bürgerhaus haben werden, obwohl dort nahezu die Hälfte aller Einwohner Biedenkopfs lebt – also keine Versammlungsstätte, wie sie jedem anderen Stadtteil zur Verfügung steht!