Bürgerhaus Biedenkopf

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Bürgerhaus mit Hallenbad, Restaurant, Hotelbetrieb: Inzwischen gehört der Stadt Biedenkopf die gesamte Liegenschaft. In den Jahren 2019/2020 wurden über zwei Millionen Euro in Erwerb und Betrieb (insbesondere für Brandschutzmaßnahmen) investiert. Aktuell wird debattiert, ob der Gebäudekomplex zugunsten eines Neubaus sofort abgerissen werden soll, oder ob es sinnvoll erscheint, zunächst auf einen (verkleinerten und vor allem bezahlbaren) Interimsbetrieb umzuschalten.

Zukunft für Biedenkopf plädiert ohne Wenn und Aber für eine Übergangslösung, die speziell das Bürgerhaus (Saal, Bühne und Nebenräume) am Leben erhält. Bevor ein Neubau ins Auge gefasst werden kann, sollten alle bisherigen das Bürgerhaus betreffenden Pläne (wie der Stadtumbauplan aus dem Jahr 2009) darauf abgeklopft werden, was bereits (unter welchem Kostenaufwand) zu dessen Erhalt getan wurde, was noch fehlt – und warum es noch fehlt. Dann muss entschieden werden, was überhaupt gebaut werden soll: Reicht der Stadt eine eher kleine Lösung (entsprechend einem Dorfgemeinschaftshaus) aus? Brauchen wir ein Multifunktionsgebäude? Muss ein Hotelbetrieb angeschlossen bleiben?

Für uns von Zukunft für Biedenkopf ist ein Bürgerhaus eine Erweiterung des öffentlichen Raums: ein Ort für alle Bürgerinnen und Bürger, ob als Kegelbahn oder Theaterbühne.

Bezüglich eines Weiterbetriebes bedarf es im nächsten Schritt zwingend der Erstellung eines seriösen Gutachtens. Wird hingegen ein Neubau ins Auge gefasst, sind verlässliche und transparente Zahlen bezüglich der Baukosten ebenso notwendig wie eine glaubwürdige Veranschlagung der Bauzeit. Biedenkopf kann sich ein Millionengrab wie den Berliner Flughafen nicht leisten.

 

Dazu unser Mitglied Manfred Bäcker: "Das Haus hat für 6000 Kernstadtbewohner eine zentrale Funktion. Es wird für über 350 Anlässe (Familienfeiern, Vereinsversammlungen, Trauerfeiern etc.) im Jahresverlauf genutzt. Dazu gehören aber auch Großveranstaltungen, die über die Stadtteile hinaus in die Region wirken. Ist es zu vertreten, nach Investitionen der letzten zwei Jahre von über 2 Millionen Euro ein solches Haus zu schließen? Seit Monaten weigert man sich, Kosten eines Interimsbetriebes zu beziffern. Bis zur Errichtung eines alternativen Neubaus werden viele Jahre vergehen. Wir wenden uns dagegen, die negativen Pandemiefolgen für das soziale Miteinander in unserer Stadt auf Jahre hinaus einfach fortzuschreiben, weil eine wichtige zentrale Begegnungsstätte fehlt. Die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadtteile sind Beleg für eine solche Funktion."

 

Und hier ein Leserbrief unseres Mitglieds Wolfgang Burk vom 30. Januar 2021 an den Hinterländer Anzeiger:

Nur Kompetenzgerangel oder schon Aufsichtsversagen?

Die negative Berichterstattung über das Bürgerhaus in Biedenkopf nimmt kein Ende und das daraus ersichtliche skandalträchtige Handeln der städtischen Entscheidungsträger auch nicht.

Augenscheinlich wird mit einem „Achselzucken“ zur Kenntnis genommen, dass derzeit ein Teil des Hoteltrakts mit Kosten von ca. 1,6 Mio. € angekauft wird, um das Gesamtobjekt anschließend unter Vernichtung von Millionenwerten „möglichst schnell abzureißen“.

Außerdem wird seitens der Stadt unter Hinweis auf einen „breiten politischen Konsens“ freimütig erklärt, dass in 2019 und 2020 „insgesamt 590 000 € in den Brandschutz“ investiert wurden. Und das auch noch im Dezember 2020, nachdem doch bereits im November in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, am jetzigen Standort „schnellstmöglich ein neues Bürgerhaus unter Verwertung von Restflächen und deren Vermarktung“ zu planen.

Ein Neubau auf dem vorhandenen Areal wurde dabei ausdrücklich befürwortet, weil dadurch die Planung beschleunigt werde. Das aber setzt doch zwingend den Abriss des gesamten Gebäudekomplexes (Bürgerhaus/Hotel) voraus.

Für den Magistrat erklärt nunmehr ein (wohl nach § 71 Abs. 1 Satz 3 HGO beauftragter) Fachbereichsleiter, „das Gebäude sei nicht dem Abriss geweiht“. Was also gilt denn jetzt, wer hat hier das Sagen?

Es wird höchste Zeit, einen „Blick ins Gesetz zu werfen“. Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  • überwacht die Gemeindevertretung (= Stadtverordnetenversammlung) die gesamte Verwaltung (§ 50 Abs. 2),
  • hat der Gemeindevorstand (= Magistrat) die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen (§ 66),
  • und „die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen“ (§ 92 Abs. 2).

Diese gesetzlichen Vorgaben sind jedoch keine unverbindlichen Vorschläge des Gesetzgebers, sondern von den städtischen Gremien zwingend zu beachten.

Anderenfalls aber und wenn eine Gemeinde nicht „im Einklang mit den Gesetzen verwaltet wird“, sollte die Kommunalaufsicht (§ 135) an diesen Vorgängen Interesse zeigen.

Zudem sollte zumindest der Vorsitzende des Magistrats (=Kämmerer) sich dazu erklären, ob er die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung ausführen will oder die Auffassung seines Fachbereichsleiters teilt, d.h. entweder Mittel für den Abriss oder Mittel zum Weiterbetrieb in 20121 im Haushaltsentwurf eingeplant hat.

Und zwar jetzt und nicht erst kurz vor der Kommunalwahl !

Anderenfalls erweckt auch diese bewusste Unklarheit wiederum den Anschein eines durchsichtigen Wahlkampfmanövers.