100 Tage – Die Straßenbeitragssatzung

Der viel diskutierten Straßenbeitragssatzung liegen hauptsächlich zwei verschiedene Beitragsmodelle zugrunde: Das eine (aktuell gültige, aber derzeit ruhende) bevorzugt unregelmäßige einmalige Beiträge und gilt nur für alle Anlieger an jeweils betroffenen Straßen. Das andere sieht jährlich wiederkehrende Beiträge für alle Grundstückseigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebiets vor.

ZfB plädiert für die Beibehaltung der alten Regelung, also für einmalige Beiträge. Dafür sprechen, aus unserer Sicht, die Möglichkeit der Ratenzahlung bei einmaligen Beiträgen, Abgabenpflicht nur für Gehwege für Anlieger an klassifizierten Straßen und viele weitere Argumente.

Wiederkehrende Beiträge: Teuer und umständlich

Die Praxis jährlich wiederkehrender Beiträge, wie von der SPD-Fraktion beantragt, wird von den allerwenigsten hessischen Kommunen umgesetzt. Gründe dafür sind u.a. die enorme Unwirtschaftlichkeit diese Verfahrens durch hohe Personal-und Sachkosten, die sehr teure Pflege und Fortschreibung der Datengrundlagen, aber auch häufige Rechtsbehelfsverfahren. Es ist daher sehr zum Nachteil der Bürger, dass unser Änderungsantrag, die bisherige Straßenbeitragssatzung in modifizierter Form wieder einzusetzen, abgelehnt wurde.

Mittel- bis langfristig verfolgt ZfB (wie übrigens neben vielen SPD-Fraktionen der umliegenden Gemeindevertreterversammmlungen auch die SPD-Landtagsfraktion) eine vollständige Abschaffung der Straßenbeiträge und die Kostenübernahme durch das Land Hessen. Die Kommunen Stadtallendorf und Ebsdorfergrund haben sich von den Beiträgen bereits verabschiedet. Auch größere hessische Städte wie Gießen, Wetzlar, Kassel und Hanau erheben diese Gebühr nicht mehr.

 

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