Drei Anfragen in Sachen Schloss, Sackpfeife und Bürgerhaus

Leider fanden unsere ‚Kleinen Anfragen‘ aus der Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2023 in der Presseberichterstattung des Hinterländer Anzeigers – wie sehr häufig in der Zeit unserer Zugehörigkeit zur Stadtverordnetenversammlung – keine Berücksichtigung. Dieses Defizit möchten wir an dieser Stelle ausgleichen.

 

1. Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dominik Weimann

Betr. Gastronomisches Konzept Schloss Biedenkopf

In der Pressemitteilung 166/2023 des Landkreises Marburg Biedenkopf vom 06.06.2023, in der die Umsetzungsstudie zum Schloss in Biedenkopf vorgestellt wurde, ging es u. a. auch um die Bedeutung des Schlossrestaurants. In der Pressemitteilung heißt es:

[…] Wegen der Bedeutung des Schlossrestaurants soll dies auch das erste umzusetzende Projekt sein. Die notwendigen Bauarbeiten und die Pächtersuche könnten noch Ende 2023 beginnen. Ziel ist nach aktuellem Stand eine Wiedereröffnung des Restaurants im Mai 2024.

 

Frage 1: Ist der Stadt Biedenkopf bekannt, welche konkreten Maßnahmen von Seiten des Landkreises aktuell erfolgen, um Ende 2023 erste Bauarbeiten zu beginnen und ist eine Wiedereröffnung im Mai 2024 weiterhin ein realistisches Ziel?

Antwort des Bürgermeisters: Der Kreishaushalt 2024 wurde am 16. November 2023 in den Kreistag eingebracht. Im Zuge dieser Einbringung ist im Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Jugend- und Kulturförderung ein Ansatz von 150.000 € (50.000 € für Betriebs- und Geschäftsausstattung, 100.000 € für Baumaßnahmen), zuzüglich einer Verpflichtungsermächtigung von weiteren 150.000 € veranschlagt. Wir gehen daher davon aus, dass erste konkrete Maßnahmen für das umzusetzende Projekt in 2024 erfolgen werden. Darüber hinaus haben wir in dieser Angelegenheit Herrn Landrat Jens Womelsdorf kontaktiert, der sich hierzu wie folgt geäußert hat. Ich zitiere:

„Wir sind jetzt dabei, als erste größere Maßnahme den Gaststättenbetrieb wieder auf den Weg zu bringen. Noch in diesem Jahr wird es einen öffentlichen Interessenaufruf geben. Teile des Schlossrestaurants, der für den Betrieb notwendigen Einrichtungen und technische Anlagen müssen saniert und erneuert werden. Das muss aber auf die Belange potenzieller Betreiber*innen abgestimmt sein und mit unseren Anforderungen in Übereinklang gebracht werden. Mir liegt sehr daran, dass wir einerseits dranbleiben, andererseits aber gute und für die nächsten Jahre tragende Modelle und Lösungen entwickeln“.

Ob die Wiedereröffnung des Schlossrestaurants im Mai 2024 erfolgen wird, kann von der Stadt Biedenkopf nicht beantwortet werden, da wir weder Eigentümer noch Bauherr sind. Derzeit ist jedoch der Interessensaufruf für die Pächtersuche noch in Vorbereitung und die für den Betrieb notwendigen Einrichtungen und technischen Anlagen müssen saniert und auch neu beschafft werden. Der Haushalt des Landkreises und somit auch des Eigenbetriebes Jugend- und Kulturförderung ist zwar eingebracht, aber noch nicht beschlossen und genehmigt. Erst danach ist die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln für das Schlossrestaurant gegeben. Daher ist nach meiner persönlichen Einschätzung das Zieldatum sehr sportlich.

Frage 2: Ist die Stadt Biedenkopf in die Pächtersuche einbezogen?

Antwort des Bürgermeisters: Eigentümer von Schloss Biedenkopf und Verpächter ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Biedenkopf dann in die Pächtersuche aktiv einbezogen werden wird, wenn der Interessenaufruf für die Pächtersuche beginnt. Hinzufügen möchte ich, dass auch wir Gespräche mit gastronomischen Betrieben, mit Beratern für Gastronomie und Hotellerie, der IHK und der Wirtschaftsförderung des Landkreises Marburg-Biedenkopf geführt haben und führen.

 

2. Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jonas Fenner

Betr. Freizeitzentrum Sackpfeife – Bau eines gastronomischen Betriebs

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2023 wurde mit großer Mehrheit u.a. der Beschluss gefasst, unter Vorgabe bestimmter Kriterien, einen gastronomischen Betrieb auf der Sackpfeife zu bauen. Abschließend wurde die Verwaltung mit der Durchführung der Vergabe und Ausführung der notwendigen Architektenleistungen beauftragt. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2023 wurde in der Beantwortung der „Kleinen Anfrage“ des Stadtverordneten Matthias Weimann (ZfB) zur Frage der Förderfähigkeit eines gastronomischen Betriebes auf der Sackpfeife auf der Grundlage des EU-LEADER-Programms durch das Regionalmanagement Lahn-Dill-Bergland e.V. sinngemäß ausgeführt, dass zur erfolgversprechenden Beantragung von Fördermitteln eine abgeschlossene Planung wesentliche Voraussetzung ist.

Frage 1: Wurde ein entsprechender Planungsauftrag für die notwendigen Architektenleistungen inzwischen vergeben bzw. wann ist damit zu rechnen?

Frage 2a: Falls der Auftrag bereits vergeben ist: Zu welchem Zeitpunkt ist das erfolgt und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Frage 2b: Falls der Auftrag noch nicht vergeben ist: Welche Hinderungsgründe bestanden in den vergangenen 4 Monaten bzw. bestehen fort?

Antwort des Bürgermeisters: Es wurde bis jetzt kein Planungsauftrag für weitere Architektenleistungen vergeben. Derzeit befinden wir uns in Gesprächen. Geplant ist, den Magistrat in einer der nächsten Sitzungen und die Planungsrunde ‚Neubauplanung Berggaststätte‘ in ihrer nächsten Sitzung daran zu beteiligen.

Hindernisgründe für eine derzeit nicht erfolgte Vergabe [sind folgende]: Zum Zeitpunkt des Beschlusses vom 29.06.2023 war die dafür vorgesehene Stelle unbesetzt (unbesetzte Stellen, Personalmangel ist bekannt, mehrere Krankheitsfälle). Die Arbeitsbelastung des FB IV ist aufgrund der Vielzahl von Projekten, Betreuung der Machbarkeitsstudien, Bauunterhaltungsmaßnahmen, Fachkräftemangel für die Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen enorm hoch und eine Stelle ist derzeit unbesetzt.

 

3. Kleine Anfrage des Stadtverordneten Markus Plitt

Betr. Neubauplanung Bürgerhaus Biedenkopf

Zuletzt am 31.08.2023 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die Teilnahme am Projektaufruf zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Schaffung einer Kultur- und Begegnungsstätte begrüßt und gebilligt.

Ferner sind durch den Magistrat der Stadt Biedenkopf verschiedene Planungsaufträge an Fachplaner für die Neubauplanung des Bürgerhauses Biedenkopf erteilt worden.

 

Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zu oben genanntem Förderprogramm?

Antwort des Bürgermeisters: Die Projektskizze (Förderantrag zur Aufnahme in die erste von zwei Stufen) für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Schaffung einer Kultur- und Begegnungsstätte wurde fristgerecht zum 15.09.2023 eingereicht. Der Eingang der Projektskizze wurde schriftlich bestätigt. Eine Entscheidung und Rückmeldung an die Kommunen, ob das Projekt „Kultur- und Begegnungszentrum Biedenkopf“ in das Förderprogramm aufgenommen wird, wird zum Jahresende 2023 erwartet. Wir stehen mit dem Fördermittelgeber, u. a. Haushaltsausschuss des Bundes, hierzu in engem Kontakt. Sollte die Stadt Biedenkopf in die zweite Runde des Förderprogramms aufgenommen werden (voraussichtlich Ende März 2024), gilt es, weitere Anforderungen zu erfüllen. Diese sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Frage 2: Wann ist mit Ergebnissen der einzelnen Fachplaner zu rechnen und wie ist der aktuelle Stand der Neubauplanung?

Antwort des Bürgermeisters: Nachdem der Objektplaner (Architekturbüro) die Vorentwurfspläne erstellt hatte, wurden folgende Fachplanungen beauftragt: Tragwerksplanung, Wärmeschutz, Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS), Elektro- und Brandschutz. Zum Teil (z. B. Entwurfsplanung Tragwerksplanung) liegen hier erste Ergebnisse der Fachplaner vor, die von dem Architekturbüro bereits eingearbeitet worden sind. Die ausstehenden Arbeiten der Fachplaner werden zum Jahresende 2023 erwartet.

Fotos: pixabay

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